| | Drucken | |
|
ALLGEMEINE FAQ
Wie alt muss ich sein?
Das Mindestalter beträgt 25 Jahre. Für die Geländefahrten können Ausnahmen vor Ort in Absprache mit dem Platzwart und nach unserer vorherigen Genehmigung erteilt werden. Gibt es eine Gewichtsbeschränkung? Für die Buggys gilt je nach Typ eine maximale Zuladung. Beim Modell GS MOON 260-I sind es 158 kg und beim Modell GS MOON 260-II sind es 150 kg (im Gelände). Es gilt also zu beachten, dass zwei Erwachsene - auch unter Beachtung von Gepäck - ggf. nicht zusammen fahren können. Welche Fahrerlaubnis brauche ich? Sowohl die Buggys als auch die Quads/ATVs können mit dem Führerschein Klasse B (ehemals Klasse 3) gefahren werden. Was kostet mich das Ausleihen? Die aktuell gültigen Preise sind auf unserer Startseite tabellarisch aufgelistet. Beispiel: zwei Stunden kostet 79,- Euro, jede weitere Stunde 24,- Euro und 12 Stunden 199,- Euro. Sonderaktionen werden in den meisten Fällen in unserem Newsletter, auf Facebook und Twitter veröffentlicht. Zudem bieten wir regelmäßig Vergünstigungen über unsere Kooperationspartner. Nachfrageb lohnt also. Wo kann ich den Buggy ausleihen und wer sind meine Ansprechpartner? Annahme- und Abholort ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, die Ratsfreischulstraße 10, 04109 Leipzig (bei Zechendorf). Die Ratsfreischulstraße befindet sich unweit des Burgplatzes und Neuen Rathauses in der Leipziger Innenstadt. Das Ladengeschäft „Zechendorf“ befindet sich zwischen Ristorante „La Grotta“ und der „Lucca-Bar“ und ist werktags von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Außerhalb dieser Öffnungszeiten ist Herr Götze als Ansprechpartner unter der Telefonnummer 0177 - 4 80 88 63 erreichbar. Seit 2011 erhalten Sie Informationen und Gutscheine auch bei unseren Partnern der Ticketgalerie Leipzig am Markt (Hainstraße 1), dem Reisecenter Plagwitz im Plagwitzer Bahnhof, in der Kiteschule Leipzig am Pier 1 - Hafen Cospudener See und beim Bootsverleih am Wildpark (Parkplatz Koburger Straße). Muss ich einen Helm tragen? In den Buggys sind Sie durch einen 3-Punkt-Sicherheitsgurt und einen Überrollkäfig gesichert. Hier benötigen Sie keinen Helm. Wir empfehlen aber das Tragen einer Schutzbrille während der Fahrt. Diese sowie weiteres Zubehör erhalten Sie bei uns bei Anmietung. Für die Fahrt mit einem Quad/ATV brauchen Sie einen Helm. Helme erhalten Sie gegen Gebühr selbstverständlich auch bei uns. Muss ich beim Fahren eine Brille tragen? Das Tragen einer Brille ist keine gesetzliche Pflicht. Wir empfehlen dennoch dringend das Tragen einer unserer erprobten Schutzbrillen. Diese erhalten Fahrer und Beifahrer bei uns kostenfrei. Das Tragen einer unserer Schutzbrillen mit Plastiksichtfeld ist vor allem deshalb so wichtig, weil sie nicht aus Glas bestehen und kleine Steine, die z.B. von vorausfahrenden Fahrzeugen aufgewirbelt oder nach hinten geschleudert werden, dann nicht ins Auge gehen und keinen Glasbruch verursachen. Ohne Schutzbrille können diese Schädigungen verursachen. Dies kann nicht nur zu Verletzungen des Auges, sondern auch zur Beeinträchtigung von Fahrverhalten und Verkehrssicherheit führen. Mit einigen unserer Brillenmodelle ist es auch möglich, eine Sehbrille darunter zu tragen. Vom Tragen einer eigenen Brille (z.B. herkömmliche Sonnenbrille) raten wir ausdrücklich ab. Bei den meisten herkömmlichen Brillen entstehen kleine Wirbel hinter den Gläsern, die zu Entzündungen im Auge (z.B. Bindehautentzündung), damit ggf. zur Ablenkung im Straßenverkehr und letztlich ebenfalls zur Beeinträchtigung des Fahrverhaltens und damit zur Verkehrssicherheit führen können. Wie sind die Fahrzeuge versichert? Der Buggy GS MOON 260-II ist mit einer Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung mit einer maximalen Selbstbeteiligung von 300,- EUR versichert. Andere Fahrzeuge können mit anderen Konditionen und bei anderen Gesellschaften versichert sein; insbesondere die Fahrzeuge unserer Kooperationspartner. Bitte fragen Sie uns. Was muss ich mitbringen, damit ich einen Buggy oder ein Quad/ATV mieten kann? Wenn Sie einen Buggy oder ein Quad/ATV mieten wollen, müssen Sie und jeder weitere Fahrer einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis oder Reisepass) und einen gültigen Führerschein der Klasse B mitbringen. Außerdem müssen Sie vor Fahrtantritt eine Kaution in Höhe von 300,- EUR je Fahrzeug hinterlegen, die Sie selbstverständlich nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeuges sofort zurück erhalten. Bitte führen Sie auch immer ein aufgeladenes und funktionierendes Mobilfunkgerät mit sich. Idealerweise nehmen Sie auch ein Ladekabel mit, welches an den Zigarettenanschluss (wie im PKW) des Fahrzeugs passt. Auf Wunsch leihen wir Ihnen gerne kostenfrei ein Ladekabel (modellabhängig). Wo darf ich mit dem Buggy/Quad/ATV fahren? Mit dem Buggy/Quad/ATV dürfen Sie innerhalb eines Radius von 100 Kilometern um Leipzig auf allen öffentlichen Straßen, Feldwegen und Waldwegen, die nicht für Fahrzeuge dieser Art gesperrt sind, fahren. Die Entfernungsbeschränkung ist notwendig, da Service, Bergung und Versicherungsschutz außerhalb dieses Radius nicht uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Einige Fahrzeuge sind auch für die Benutzung auf Autobahnen zugelassen. Die Fahrt auf der Autobahn macht aber zum einen wirklich keinen Spaß und ist aus unserer Erfahrung heraus auch sehr gefährlich. Bedenken Sie, dass Sie bei einer Geschwindigkeit von 70 km/h auch von LKWs überholt werden, die einen starken Sog erzeugen können und kleinere Steine, die von vorausfahrenden Fahrzeugen aufgewirbelt werden, an Brille, Kopf oder andere Körperteile schleudern und dort zu Verletzungen führen können. Darf ich mit dem Buggy/Quad/ATV ins Gelände? Nein, Sie dürfen mit unseren Fahrzeugen nicht ins Gelände fahren, es sei denn, Sie haben von uns zuvor die schriftliche Genehmigung erhalten. Wir bieten aber individuelle Touren, Veranstaltungen und Offroadfahrten an. Bitte kontaktieren Sie uns hierzu telefonisch oder per E-Mail. Was ist, wenn es an dem Tag regnet, für den ich ein Buggy/Quad/ATV reserviert habe? Kein Problem. Wir wollen, dass Sie Spaß haben. Sollte es an dem Tag regnen oder schneien, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Reservierung auf einen anderen Termin umzubuchen. Gelegentliche Regenfälle und Regen nach Fahrtbeginn sind von unserer Kulanzregelung ausgenommen. Gänzlich ausgenommen sind individuelle Touren, Veranstaltungen und Offroadfahrten mit vorheriger Anmeldung. Aber was wünscht man sich mehr, als dass die Piste so richtig schön nass ist und sich Buggy, Quad und ATV durch den Schlamm wühlen. Achtung: Feuchtigkeit und Nässe kann zu technischen Defekten führen! Welche Fahrzeuge kann ich bei Ihnen ausleihen? Zurzeit können Sie die beiden Buggys 260-I und 260-II der Marke GS MOON ausleihen. Dank einer guten Zusammenarbeit mit unseren Partnern können wir maximal 10 Buggys und 10 Quads/ATVs zusätzlich und gegen Entgelt für Sie bestellen. Die Konditionen erfragen Sie bitte per E-Mail. Ist ein Transport zu meiner Wunschstrecke möglich? Ja, gerne transportieren wir den Buggy an den Ort, an dem Sie Ihren Ausflug starten, Ihre Promotionaktion durchführen, Ihre Tagebautour beginnen oder Ihre Offroad-Strecke befahren wollen. Die Preise erfragen Sie bitte vor Ihrer Buchung gemeinsam mit Ihrer Reservierungsanfrage. Was ist der Unterschied zwischen Mietzeit, Leih- und Überlassungszeitraum? Es gibt keinen Unterschied. Hier wurden nur verschiedene Begriffe für den gleichen Sinn verwendet. Wie kann ich eines Ihrer Fahrzeuge ausleihen? Im Geschäft „Zechendorf“ in der Ratsfreischulstraße 10 und auf unserer Internetseite finden Sie unter dem Link „Vermietung“ ein Formular, mit dem Sie Ihren Wunschtermin, Ihr Wunschfahrzeug und Ihre Kontaktdaten an uns senden können. Wir sind aber auch telefonisch unter 0177 - 4 80 88 63 für Sie erreichbar. Am Tag der Anmietung finden Sie sich bitte eine viertel Stunde vor Fahrtantritt in der Ratsfreischulstraße 10 (bei Zechendorf) ein und nehmen Ihr Fahrzeug in Empfang. Sie erhalten vorab eine fahrtechnische Einweisung und fahren mit unserem Mitarbeiter eine Probefahrt. Bitte vergessen Sie nicht einen gültigen Personalausweis, Ihren Führerschein und die Kaution mitzubringen. Wo ist das Fahrzeug wieder abzugeben? Annahme- und Abholort ist die Ratsfreischulstraße 10, 04109 Leipzig (bei Zechendorf), wenn nicht vorher ein anderer Ort oder der Transport der Fahrzeuge zu Ihrem Wunschort vereinbart worden ist. Was und wann muss ich tanken und wie weit komme ich mit einer Tankfüllung? Die Fahrzeuge tanken alle das Benzin „Super“ oder „Super+“. Bitte den Tank NIEMALS randvoll befüllen (Sichtprobe notwendig) und KEIN DIESEL und KEIN E10 tanken (bitte beachten Sie, dass an vielen Tankstellen bei E10 auch „Super“ steht). Der Tank beinhaltet nach Herstellerangabe maximal je nach Fahrzeug bis zu 15,5 Liter. Damit kann je nach Fahrweise eine Strecke von bis zu 300 km zurückgelegt werden. Die Fahrzeuge verfügen alle über eine Tankanzeige. Sobald der linke Balken in der Tankanzeige blinkt, muss getankt werden. Auf Wunsch kann kostenlos ein 5-Liter-Kanister ausgeliehen werden. Die Fahrzeuge werden voll getankt übergeben und sind wieder von Ihnen voll getankt zurück zu geben. Bitte achten Sie darauf, dass der Tank nicht überbefüllt wird, was zum Überlaufen von Benzin (auch während der Fahrt) führen kann. Dies ist ein unnötiges Risiko für Fahrer, Beifahrer und Fahrzeug, welches durch vorsichtiges Betanken vermieden werden kann. Füllen Sie das Benzin deshalb behutsam ein und achten Sie auf den automatischen Stopp der Zapfsäule. Sollte dennoch ausversehen Benzin überlaufen, nehmen Sie sich an der Tankstelle bitte Tücher, um das überlaufende Benzin auftunken zu können. Wie oft werden die Fahrzeuge gewartet und kontrolliert? Die Fahrzeuge werden vor jeder Übergabe und vor Abfahrt / Fahrtantritt auf den ordnungsgemäßen technischen Zustand (insb. Öl, Kühlwasser, Elektrik, Tank, Bremsen, Getriebe, Reifendruck) und auf Beschädigungen hin überprüft. Eine Wartung erfolgt alle 500 Kilometer in unserer Fachwerkstatt. Kann ich auch einen Betreuer für meine Promotionaktion zubuchen? Die Betreuung der Fahrzeuge (inkl. Fahren, Rangieren, etc.) kostet 199,- Euro am Tag. Welches Zubehör erhalte ich bei Fahrtantritt? Ich erhalte eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1, i.d.R. maximal vier Spanngurte, ein Starter-Set (zum Starten über eine externe Batterie), ein Erste-Hilfe-Set inkl. Warmhaltedecke und zwei Warnwesten, ein Warndreieck, ein Abschleppseil, ein Unfallprotokoll und die Versicherungskarte, Reifendicht, Werkzeugtasche, Tool-Kit, Zündkerzen-Wechsel-Set, Ersatzzündkerzen, einen Reservekanister und einen Einfülltrichter, zwei Sitzbezüge und je eine Brille für Fahrer und Beifahrer, ein Schlüssel für Tank, Kabelschloss und Fahrzeug und eine Parkscheibe sowie fahrzeugabhängig einen montierten Rucksack, einen Anwohnerparkausweis für die Innenstadt, eine Funkfernbedienung für Wegfahrsperre (Abbildung 1 = ON (AN), Abbildung 2 = OFF (AUS)), Alarmanlage (Abbildung 3) und Fernzündung (Abbildung 4) sowie eine Ersatzbatterie (CR2016) im montierten Rucksack (im 260-2). Kann ich auch weiteres Zubehör zubuchen?
Zugebucht werden können im GS MOON 260-2 ein Monitor für die integrierte Rückfahrkamera sowie in allen Buggys eine Videokamera, ein Navigationssystem, ein Rucksack, ein Picknickrucksack und ein innen gepolsterter Transportkoffer für jeweils 9,90 Euro am Tag. Was passiert, wenn ich das Fahrzeug länger als geplant mieten will? Eine beabsichtigte Verlängerung der vereinbarten Überlassungsdauer ist uns rechtzeitig vor Ablauf des vereinbarten Überlassungszeitraums mitzuteilen und von uns genehmigen zu lassen. Ist eine Verlängerung nicht möglich, z.B. weil es bereits für einen anderen Mieter reserviert ist, ist das Fahrzeug pünktlich zum vereinbarten Rückgabetermin zurückzugeben. Ungeachtet dessen sind Sie verpflichtet, für die Dauer der Überschreitung des vereinbarten Überlassungszeitraums das jeweilige Entgelt nach Preisliste – ggf. bis zur Höhe einer nicht an Dritte vermietbaren Nachmietzeit – zu zahlen. Sind alle Preis Endpreise oder kommen noch weitere Kosten hinzu? Ja, alle Preise sind Endpreise. Die Leihe/Vermietung/Überlassung ist gemäß § 19 Abs. 1 UStG umsatzsteuerfrei. Der Verkauf obliegt nicht Leipzig-Buggy.de und seinem Inhaber René Götze, sondern den Partnern von Leipzig-Buggy.de und seinem Inhaber René Götze. Die über die Internetseite www.leipzig-buggy.de offerierten Preise der Partner enthalten bereits die gesetzliche Mehrwertsteuer. Wann kann meine Kaution einbehalten werden? Die Kaution kann - zumindest bis zur Klärung des Sachverhaltes - einbehalten werden, wenn Sie Schäden am Fahrzeug verursachen, wenn der Überlassungszeitraum überschritten wurde, Zubehör fehlt oder von Ihnen beschädigt wurde, der Versicherungsfall eintritt und die Versicherung die Selbstbeteiligung einfordert oder infolge eines Versicherungsschadens eine Höherstufung droht. Was ist, wenn ich unterwegs liegen bleibe? Bei auftretenden technischen Problemen oder Schäden ist die Fahrt unverzüglich abzubrechen und der Inhaber Herr Götze sofort zu informieren. Sollte Herr Götze nicht erreichbar sein, ist zunächst der Servicedienstleister zu informieren und um Unterstützung zu bitten. Wenn dieser nicht helfen kann, ist die jeweilige Versicherung zu informieren. Alle aktuellen Telefonnummern werden bei Übergabe mitgeteilt. Für den Fall, dass Sie das Problem erkannt haben und in der Lage sind, es zu beheben, finden Sie im montierten Rucksack oder Koffer Werkzeug und eine kleine Auswahl an Ersatzteilen. Wie muss ich mich mit dem Fahrzeug verhalten? Sie sind verpflichtet, das Fahrzeug während des Überlassungszeitraumes mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kraftfahrers zu überprüfen und zu führen. Zur Überprüfungspflicht gehört insbesondere die ständige Überwachung von Verkehrssicherheit, Ölstand, Reifendruck, Einbehaltung der im Kraftfahrzeugschein aufgeführten Daten, wie z.B. zulässige Personenzahl bei Führung des Fahrzeuges, die maximale Belastungsfähigkeit sowie die Sicherung des Fahrzeuges gegen Diebstahl und Einbruch. Was kann ich tun, wenn der Buggy nicht mehr anspringt oder von alleine ausgeht? Wenn der Buggy nicht oder nicht mehr anspringt oder wieder ausgeht (z.B. infolge von Nässe oder Feuchtigkeit bei einer Wasserdurchfahrt), kann dies verschiedene Ursachen haben. Die häufigsten Ursachen und deren mögliche Problembehebungen (hier zum Teil als Kontrollfragen formuliert) sind: 1) Sind Alarmanlage und Wegfahrsperre wirklich ausgeschaltet? Bitte betätigen Sie die entsprechende Taste auf der Funkfernbedienung. Es ertönen zwei Tonsignale. 2) Reagiert die Funkfernbedienung oder muss die Batterie (CR2016) gewechselt werden? Eine eingeschweißte Ersatzbatterie befindet sich im beiliegenden Ersatzteile-Set. 3) Liefert die Batterie noch ausreichend Strom? Schalten Sie für einen Batterietest die Zündung durch Drehen des Zündschlüssels um eine Drehung nach rechts und dann das Abblendlicht und Fernlicht ein. Wenn beide ordnungsgemäß funktionieren, können Sie davon auszugehen, dass ausreichend Strom für einen Zündvorgang vorhanden ist. 4) Ist die Zündkerze (siehe „Zündkerzen Erscheinungsbilder“) feucht geworden oder verdreckt? Ziehen Sie vorsichtig den Zündkerzenstecker (siehe Foto rechts) ab und reinigen Sie mit einem trockenen Tuch oder mit der mitgelieferten Drahtbürste die Zündkerze (sieht aus wie das Gewinde einer Schraube) und klopfen den abgezogenen Stecker nach unten gerichtet aus, so dass Staub und Wasser entweichen können. Anschließend stecken Sie den Stecker wieder auf die Zündkerze (siehe Foto). Achten Sie darauf, nicht an die sehr heiße Auspuffanlage oder andere Teile zu kommen! ![]() Falls eine Reinigung der Zündkerze nicht ausreicht oder diese defekt ist (siehe „Zündkerzen Erscheinungsbilder“), nehmen Sie den mitgelieferten Montageschlüssel und die mitgelieferte Ersatz-Zündkerze und wechseln diese aus (NKD DR8ES (Standard) oder DR8EA je nach Buggytyp).
5) Ist die Zündspule (siehe Foto) feucht geworden? Einige Buggys verfügen über zwei Zündspulen, die auf einen „U-Stahl“ montiert sind und bei Defekt oder zeitweisen Ausfall gewechselt werden können. Stecken Sie bitte das Kabel, wenn alles trocken ist, wie in der beiliegenden Beschreibung und bei Übergabe erklärt, hierfür um. Soweit möglich, lassen Sie vorher Stecker und Steckverbindungen trocknen. Achten Sie darauf, bei den Arbeiten nicht an die heiße Auspuffanlage oder andere Motorteile zu kommen! 6) Ist noch ausreichend Benzin im Tank? Wenn nicht, tanken Sie an der nächsten Tankstelle das Benzin „Super“ oder „Super+“ oder nutzen Sie das Benzin aus dem Reservekanister (bitte Einfülltrichter verwenden). Bitte den Tank NIEMALS randvoll befüllen (Sichtprobe notwendig) und KEIN DIESEL und KEIN E10 tanken (bitte beachten Sie, dass an vielen Tankstellen bei E10 auch „Super“ steht).
7) Der Benzineinlauf ist vom Hersteller so vormontiert worden, dass der Motor bei einem Restvorkommen an Treibstoff nur noch bergab Benzin erhält und bergauf nicht. In manchen Fällen (je nach Fahrzeugneigung) hilft es, an dem Fahrzeug kurz zu rütteln. 8) Wenn der Motor kalt ist, kann es erforderlich sein, ab und zu etwas Gas zu geben, auch wenn der Buggy steht. Aber bitte nur so viel, dass das Fahrzeug nicht zu fahren beginnt. Geübte Fahrer können mit dem rechten Fuß gleichzeitig die Bremse betätigen und leicht Gas geben. Auf keinen Fall sollten Sie mit dem linken Fuß auf der Bremse stehen und mit dem rechten Fuß Gas geben, wie es viele vom Go-Kart-Fahren gewohnt sind. Das ist sehr gefährlich und verboten. Für den Fall, dass Sie das Problem erkannt haben und fachlich und technisch in der Lage sind, es zu beheben, finden Sie im montierten Rucksack Werkzeug und eine kleine Auswahl an Ersatzteilen. Wenn Sie das Problem selbst nicht beheben können oder Sie sich die Reparatur nicht zutrauen, informieren Sie bitte Herrn Götze. Sollte Herr Götze nicht erreichbar sein, ist zunächst der Servicedienstleister zu informieren und um Unterstützung zu bitten. Wenn dieser auch nicht helfen kann, ist die Versicherung (Schutzbrief) zu informieren. Alle aktuellen Telefonnummern werden Ihnen bei Übergabe mitgeteilt. Was kann ich tun, wenn der Buggy im Stand immer wieder ausgeht? Da der Buggy, nicht wie moderne Fahrzeuge, die über eine Einspritzelektronik verfügen, noch einen Vergaser besitzt, kann es passieren, dass der Motor im kalten Zustand im Standbetrieb von alleine ausgeht. Das Standgas wurde von unserer Fachwerkstatt so eingestellt, dass dies nur in Ausnahmesituationen (z.B. bei Außentemperaturen unter 5 Grad Celsius) auftritt. Wenn Sie merken, dass der Motor ausgehen könnte, betätigen Sie auch im Stand ab und zu das Gaspedal. Aber bitte geben Sie nur so viel Gas, dass der Buggy nicht von alleine anfängt sich zu bewegen. In allen anderen Fällen sehen Sie bitte in der Beantwortung (siehe hierzu Ursachenforschung 1 bis 8) der vorhergehenden Frage nach. Die Buggys haben keinen Choke, sondern unabhängig von der Standgaseinstellung am Gasseilzug eine sog. Kaltstartautomatik. Diese befindet sich unter dem Vergaser. Die Grundeinstellung der Standgas-Gemischschraube ist: komplett reindrehen und 2,5 Umdrehungen raus (mitgelieferter Sechskant-Bit-Schraubendreheraufsatz). Fehleinstellungen werden als unrundes Motorengeräusch empfunden. Mitunter geht der Buggy bei einer falschen Einstellung im Stand oder bei langsamer Fahrt wieder aus. Was ist, wenn ein Unfall passiert? Bei jedem Unfallschaden müssen Sie die Polizei verständigen und an der Unfallstelle bis zum Eintreffen der benachrichtigten Polizei verbleiben, Namen und Anschriften aller beteiligten Personen, Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge und Versicherungen der Beteiligten, sowie Namen und Anschriften aller Zeugen festhalten und das bei Abfahrt übergebene Unfallprotokoll (Schilderung des Unfallortes einschließlich Skizze, der Unfallzeit sowie des Unfallherganges) erstellen. Wenn möglich, erstellen Sie Fotos vom Unfallort. Gibt es einen Schutzbrief für die Fahrzeuge? Beide Buggy sind mit einem Schutzbrief abgesichert. Die Versicherungen sind 24 Stunden am Tag erreichbar, übernehmen die Organisation und ersetzen die Kosten für: Pannenhilfe, Abschleppen, Bergen und Fahrzeugausfall, Ersatzteilversand und Fahrzeugtransport (Panne, Unfall), Fahrzeugabholung bei Fahrerausfall, Krankenrücktransport, Kinderrückholung, Krankenbesuch, Vermittlung ärztlicher Betreuung und Hilfeleistungen in besonderen Notfällen. Andere Fahrzeuge können mit anderen Konditionen und bei anderen Gesellschaften versichert sein; insbesondere die Fahrzeuge unserer Kooperationspartner. Bitte fragen Sie uns und vor Anmietung unsere Partner. Was kann ich tun, wenn ich die Gänge nicht mehr wechseln kann? Der Gangwechsel kann nur erfolgreich durchgeführt werden, wenn er sich leicht bedienen lässt. Er ist nur möglich, wenn das Fahrzeug steht. Sollte sich der andere Gang nicht einlegen lassen, darf keine Kraft eingesetzt werden; anderenfalls kann das Getriebe Schaden nehmen. Es ist ratsam, nochmals kurz das Gas zu betätigen, um der Fliehkraftkupplung zu Möglichkeit zu geben, zu entkuppeln. Anschließend sollte sich der andere Gang leicht einlegen lassen. In seltenen Fällen kann es dazu kommen, dass der Vergaser im Stand zu viel Benzin einspritzt. In diesem seltenen Fall, der auftreten kann, wenn es sehr kalt oder sehr warm ist, kann die Kupplung den Gang nicht einwandfrei entkoppeln. Hier helfen zwei Methoden; erstens: schalten Sie das Fahrzeug aus und anschließend wieder ein und zweitens: geben Sie, wenn Sie dafür in Fahrtrichtung ausreichend Platz haben, wenig Gas, bis die Kupplung entkoppelt. Wenn Sie das Problem selbst nicht beheben können, informieren Sie bitte Herrn Götze. Sollte Herr Götze nicht erreichbar sein, ist zunächst der Servicedienstleister zu informieren und um Unterstützung zu bitten. Wenn dieser auch nicht helfen kann, ist die Versicherung (Schutzbrief) zu informieren. Alle aktuellen Telefonnummern werden Ihnen bei Übergabe mitgeteilt. Wie kann ich mein Gepäck am besten befestigen? Es gibt im Buggy mehrere Möglichkeiten, Gepäck zu verstauen. Zum einen kann Gepäck auf der Gepäckablage hinter den Sitzen mit Spanngurten befestigt werden. Die Gurte werden beim Verleih kostenfrei überlassen. Es ist aber darauf zu achten, dass der Zugang zur Tanköffnung beim Tankvorgang ermöglicht bleibt und während der Fahrt der Lüfter ausreichend Luft ansaugen kann. Ein Rückstau könnte zur Überhitzung des Motors und damit zum Motorschaden führen. Zusätzlich kann Gepäck auch im Fußbereich des Beifahrers verstaut werden, wenn es ordnungsgemäß mit Spanngurten befestigt wird, damit auch bei extremen Richtungswechseln und hohen Geschwindigkeiten nicht aus dem Fahrzeug fallen oder herausgeschleudert werden kann und weder Fahrer noch Beifahrer während der Fahrt behindert werden. Was ist beim Bremsen zu beachten? Die Bremsanlage funktioniert ohne Bremskraftverstärker. Entsprechend ist die Bremskraft nicht wie beim Pkw, sondern deutlich schwächer. Demzufolge ist auch mehr Kraft beim Betätigen der Bremse notwendig. ESP, ABS, Servolenkung und andere elektronische Helfer sind ebenfalls nicht vorhanden. Was mache ich, wenn die Batterie nicht mehr ausreichend Strom für einen Start liefert? Benutzen Sie das Zubehör von Black&Decker. Wenn Sie Starthilfe eines anderen Fahrzeuges in Anspruch nehmen, klemmen Sie das Kabel bitte an Plus und Minus der Batterie an (auf keinen Fall den Zigarettenanzünderanschluss für die Stromzufuhr nutzen, da dieser von der Fahrzeugelektronik gesteuert wird). Wie stelle ich meinen Sitz und die Gurte ein? Die Sitze können, wie in einer Vielzahl gängiger Fahrzeuge, mittels Anziehen des an der Unterseite der Sitze befindlichen Hebels und gleichzeitigem Schieben nach vorne und nach hinten verschoben werden. Fahrer und Beifahrer können so ihre optimale Sitzposition einstellen. Eine Neigungseinstellung ist nicht möglich. Die Gurte können jeweils einzeln links und rechts eingestellt werden. Der Gurt sollte nach seinem Schließen fest am Körper anliegen. Bitte beachten Sie, dass das Anliegen und feste Sitzen der Gurte laut StVO vorgeschrieben ist und ihrer eigenen Sicherheit dient. Insbesondere bei Geländefahrten ist dies unerlässlich. ![]() Wie schnell darf ich in Kurven fahren? Kann der Buggy dabei umkippen? Es ist ratsam, das Fahrzeug immer nur so schnell zu bewegen, wie man es noch beherrschen kann. Wir raten dazu, in Kurven nie schneller als 20 km/h zu fahren. Bei normaler Beanspruchung sollte der Buggy auf ebener Straße nicht umkippen. Bei der unsachgemäßen Befahrung von Schrägen und/oder bei einseitiger (Gewichts-)Belastung kann es allerdings insbesondere im Gelände passieren, dass das Fahrzeug seine Bodenhaftung verliert oder sogar umkippt. Dies kann vermieden werden, wenn Schrägen nie schräg befahren werden, das Tempo und Fahrverhalten immer den Straßenverhältnissen und dem Wetter entsprechend angepasst, das Fahrzeug vorschriftsmäßig genutzt und die Gewichtsverteilung im Fahrzeug ausgeglichen ist. Was bedeutet es, wenn die „rote Lampe“ oberhalb des Tachometers aufleuchtet? Sobald eine Geschwindigkeit von 60 km/h erreicht wird, leuchtet oberhalb des Tachometers eine „rote Lampe“ auf. Diese signalisiert dem Fahrer die vom Hersteller empfohlene Höchstgeschwindigkeit, mit dem der Buggy gefahren werden sollte. Die Fahrzeuge erreichen je nach Motorisierung, Straßenverhältnisse, Eigengewicht und Zuladung verschiedene Höchstgeschwindigkeiten. Wie schnell kann ich maximal fahren und was ist zu beachten? Laut Hersteller fahren die Buggys GS MOON 260-1 und 260-2 maximal 70 km/h. Diese Geschwindigkeitsangabe findet sich auch in den Papieren. Ratsam ist es allerdings, nicht schneller als 60 km/h zu fahren. Ab 60 km/h blinkt auch eine „rote“ Kontrollleuchte oberhalb der Geschwindigkeitsanzeige, die darauf hinweist, dass die vom Hersteller empfohlene Höchstgeschwindigkeit erreicht ist. Kann ich eigene Geräte am Zigarettenanzünder anschließen? Ja, der Zigarettenanzünder (Abbildung 3 im Foto) ist an die Zündung gekoppelt und liefert, wie in einer Vielzahl gängiger Fahrzeuge, 12 Volt Spannung. Bitte beachten Sie, dass Lichtmaschine und Batterie nicht unbegrenzt Strom. Die Gesamtleistungsabgabe ist auf 14 AH begrenzt. Es kann daher sein, dass nicht jeder Ihrer Verbraucher funktioniert. Bitte fragen Sie uns wegen eines Tests. Muss ich immer mit Licht fahren?
Ja, die Buggys und Quads/ATVs müssen auch bei Tag immer mit Abblendlicht gefahren werden. Bitte achten Sie darauf, dass Sie nicht mit Stand- oder Fernlicht (blaue LED) fahren. Das Fernlicht schaltet sich automatisch ein, wenn Sie das Licht manuell ausschalten und nach einem Neustart wieder einschalten. Sie können den Lichtschalter im Prinzip immer auf der Stellung „Abblendlicht“ belassen, solange Sie nach Abstellen / Parken des Buggys den Blinkerhebel auf Nullstellung zurückstellen, da das Abblendlicht an die Zündung des Fahrzeuges gekoppelt ist. Warum tönt es immer, wenn ich blinke? Die Blinker sind an ein eigenes Signalhorn gekoppelt. Damit soll sichergestellt werden, dass Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer den Blinkvorgang besser wahrnehmen. Die Höhe und Frequenz der Töne können in Abhängigkeit von der Motorleistung bzw. Lichtmaschine variieren. Bitte beachten Sie, dass die Blinkerstellung nicht wie in modernen Fahrzeugen nach einem Richtungswechsel wieder automatisch in Nullstellung zurückgeht, sondern der Blinkvorgang durch den Fahrer manuell beendet werden muss. Dies ist insbesondere nach dem Abstellen / Parken des Fahrzeuges wichtig, da sonst das Parklicht anbleibt und unnötigen Strom verbraucht. Im ungünstigsten Fall kann dies dazu führen, dass der Strom für einen Neustart nicht ausreicht. Warum fällt manchmal das Bild am Monitor (Abbildung 1) der Rückfahrkamera aus? Mehrere Verbraucher, die gleichzeitig über den Zigarettenanzünder (Abbildung 3) betrieben werden, können mehr Leistung von Batterie und Lichtmaschine fordern, als beide leisten können. Dann kommt es zum Teil- oder Totalausfall von einzelnen Komponenten, u.a. auch von Sender oder Empfänger (Abbildung 1) des Funk-Kamera-Systems. Schalten Sie einen Verbraucher aus und es sollte wieder ausreichend Strom zum störungsfreien Betrieb vorhanden sein. Es ist allerdings auch möglich, dass bei hohen Temperaturen oder Störungen durch andere Funksysteme der Betrieb beeinflusst wird. Was kann ich tun, wenn ich die Kontrolle über den Buggy verliere oder ein Unfall passiert ist? Im Cockpit des Fahrzeuges befindet sich ein „Notausschalter“ (Abbildung 2). Wenn Sie oder Ihr Beifahrer diesen betätigen, schaltet der Motor sofort aus und die Bremswirkung des Motors setzt ein. Bitte betätigen Sie auch den Schalter für die „Warnblinkanlage“ (Abbildung 5). Kann ich den Buggy auch mit dem Schlüssel oder der Funkfernbedienung an- und ausschalten? Der Buggy kann sowohl mit dem Schlüssel (Abbildung 4) als auch mit der am Schlüsselbund befestigten Funkfernbedienung (Abbildung 6) an- und ausgeschaltet werden (vgl. Abbildungen 1 bis 4). Was kann ich tun, wenn ein Reifen defekt ist? Sollte mal ein Reifen defekt sein, dient beiliegendes Reifenpannen-Set als „Erste-Hilfe“. Ist der oder sind die Reifen so stark zerstört, dass das Reifenpannen-Set nicht hilft, ist Herr Götze als Ansprechpartner unter der Telefonnummer 0177 - 4 80 88 63 zu informieren. Sollte Herr Götze nicht erreichbar sein, ist zunächst der Servicedienstleister zu informieren und um Unterstützung zu bitten. Wenn dieser nicht helfen kann, ist die Versicherung zu informieren. Alle aktuellen Telefonnummern werden bei Übergabe mitgeteilt. Warum ruckelt der Buggy manchmal und macht dabei Geräusche? Wenn man zu ruckartig Gas gibt oder das Gas auf einmal ruckartig wieder wegnimmt, kann es sein, dass zum einen die Fliehkraftkupplung so schnell greift bzw. entkoppelt, dass der Buggy ruckelt und Geräusche wie bei Fehlzündungen macht. Das kann man verhindern, indem man langsam Gas gibt und auch langsam das Gas wegnimmt und entsprechend der Verkehrssituation so behutsam wie möglich beschleunigt und bremst. Das schont Kupplung, Getriebe, Motor und Bremse. Zudem beschleunigt der Buggy am schnellsten, wenn man das Gas behutsam dosiert, immer wieder zum Beschleunigen langsam vom Gas geht und langsam wieder Gas gibt und das Gaspedal nie ganz durchdrückt (wie bei alten Autos). Wie funktioniert eigentlich eine Fliehkraftkupplung? Eine Fliehkraftkupplung ist eine Kupplung, bei der Kraftschluss hergestellt wird, indem sich mit Kupplungsbelägen versehene, bewegliche Klappen bzw. Schieber durch die Fliehkraft bei steigender Drehzahl nach außen gezogen werden, wodurch Kontakt zur Innenwandung des Kupplungsgehäuses (Kupplungsglocke) hergestellt wird, welches gleichzeitig als Abtrieb dient. Was mache ich, wenn ich einen Parkschein benötige? Wenn ein Parkschein gelöste werden muss, kann dieser im Buggy GS MOON 260-II in den transparenten oberen abschließbaren Teil des Rucksacks gelegt werden, sodass dieser bei einer Kontrolle zu sehen ist. Andere Fahrzeuge haben dieses Privileg ggf. nicht; insbesondere die Fahrzeuge unserer Kooperationspartner. Bitte fragen Sie uns. Bitte achten Sie darauf, das Schloss am Rücksack wieder zu schließen und den Schlüssel immer bei sich zu führen. Nach Rücksprache mit dem Leipziger Ordnungsamt können Sie den Parkschein ansonsten auch bei sich behalten und für den Fall der Feststellung einer Ordnungswidrigkeit später als Nachweis der Parkscheinlösung einsenden. Wo kann ich in der Innenstadt parken? Der Buggy GS MOON 260-II kann kostenfrei überall in der Innenstadt (innerhalb des Innenstadtrings mit Ausnahme des Geländes der Leipziger Oper) auf gekennzeichneten Parkflächen mit dem Anwohnerparkausweis geparkt werden. Andere Fahrzeuge haben dieses Privileg ggf. nicht; insbesondere die Fahrzeuge unserer Kooperationspartner. Bitte fragen Sie uns. Was mache ich, wenn ich eine Parkscheibe benötige? Die Parkscheibe befindet sich im Buggy GS MOON 260-II unter / neben dem Anwohnerparkausweis im transparenten oberen abschließbaren Teil des Rucksacks. Um an die Parkscheibe zu gelangen, müssen Sie das Schloss am Rücksack öffnen. Bitte achten Sie darauf, das Schloss am Rücksack wieder zu schließen und den Schlüssel immer bei sich zu führen. Andere Fahrzeuge haben dieses Privileg ggf. nicht; insbesondere die Fahrzeuge unserer Kooperationspartner. Bitte fragen Sie uns. Wie sollte ich hinter vorausfahrenden Fahrzeugen fahren? Hin und wieder kann es passieren, dass vorausfahrende Fahrzeuge - insbesondere LKWs - Staub und Steine aufwirbeln. Dies kann zu Verletzungen führen, wenn diese Gericht oder andere Körperteile treffen. Es ist daher ratsam, immer leicht versetzt zu den Reifen des vorausfahrenden Fahrzeugs zu fahren. Auf diese Weise ist die Gefahr geringer, aber leider nicht ausgeschlossen. Fahrer und Beifahrer erhalten bei uns immer eine Schutzbrille und auf Wunsch einen Helm. Auch angepasste Kleidung kann helfen, das Verletzungsrisiko - insbesondere im Gelände - zu minimieren. Wie groß muss und wie schwer darf man sein, um selbst fahren bzw. mitfahren zu dürfen? Erwachsene und Kinder können ab einer Körpergröße von 150 cm und Kinder zusätzlich ab Vollendung des 12. Lebensjahres mitfahren. Ist eines dieser Kriterien nicht erfüllt, ist das Mitfahren nicht gestattet. Hintergrund ist, dass bei zu geringer Körpergröße der Haltegurt nicht wie vorgesehen verläuft. Bei einem Unfall ist somit die Verletzungsgefahr deutlich erhöht. Wer sich nicht an die geltenden Gesetze hält, vernachlässigt nicht nur die Sicherheit (des Kindes), sondern muss auch mit Strafen rechnen. Das maximal zulässige Gesamtgewicht im Buggy beträgt (ohne Tankinhalt) 150 kg und darf nicht überschritten werden. Wenn Sie weitere Fragen haben, geben Sie uns bitte Bescheid. Gerne beantworten wir diese und nehmen Sie in unsere FAQ auf. Vielen Dank und viel Spaß bei Ihrer Buggyfahrt. |






